Mitgliedsbeiträge:
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. Januar 2018
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Vereinsbeitrag: |
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Vereinsbeitrag Tennisabteilung: |
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*jährlicher Nachweis (Schülerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung) erforderlich
Gemäß Beitragsordnung vom 27.01.2018 § 3 Beiträge Absatz 8 wird mit der Mitgliederversammlung am 18.04.2026 zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag erhoben, der mit dem Vereinsbeitrag eingezogen wird.
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Abteilungsbeitrag: |
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Der Abteilungsbeitrag ist dem jeweiligen Vereinsbeitrag hinzuzurechnen. Sind Mitglieder in mehreren Abteilungen aktiv, wird nur der jeweils höchste Beitrag angesetzt.
Beitragsordnung:
Vereinssatzung:
Ehrenordnung:
Leitbild und Verhaltenskodex:
Das Leitbild und der Verhaltenskodex wurden vom Vereinsausschuss am 02.06.2017 einstimmig verabschiedet.
Leitbild zum Download ![]()
Verhaltenskodex zum Download ![]()
Mitgliedsantrag: